| Gegenstand | Die Gesellschaft wird tätig aus dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche und wendet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse an. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung, Bildung, Erziehung und Integration von Kindern und Jugendlichen, sowie Beratung und Begleitung der Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen und deren Unterstützung durch Bildung und Qualifizierung. Zur Erreichung dieser Ziele betreibt die Gesellschaft Kindertagesstätten und integrierende Maßnahmen für Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte. Hierzu gehören insbesondere differenzierte Betreuungsangebote im Vorschulalter, Veranstaltungen und Vorträge für Eltern zu Erziehungsfragen, Elternkurse, Elterntrainingskurse, Ausbildung und Vermittlung von Tagesmüttern, Sprachkurse für Kinder und Eltern, Schulungen zur Integrationsfähigkeit (Bewerbung, EDV) und sonstige Bildungsmaßnahmen für Eltern, die Eingliederung von benachteiligten und behinderten Kindern und Jugendlichen sowie die Integration von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern mit Migrationshintergrund. Die Gesellschaft nimmt alle spezifischen Fördermöglichkeiten für den Personenkreis wahr. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben der Jugendhilfe im Bereich des SGB VIII übernehmen: §§ 19, 20 und § 27 i.V.m. §§ 29, 30, 31, 32, 34, 35, 35a, 37, 41 und 42. Aufgaben der Schulsozialarbeit / Arbeit an Schulen im Sinne von differenzierten Projektangeboten im Rahmen der Ganztagsschulen können von der Gesellschaft übernommen werden. Die Gesellschaft wird tätig im Bereich des SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende und führt Eingliederungsmaßnahmen (Trainings) durch, die in speziellen Programmen der Arbeitagentur vorgesehen sind. Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III werden zur Unterstützung der Ausbildungsfähigkeit durchgeführt, um Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern. Die Nutzungsüberlassung, entgeltlich und unentgeltlich, von bedarfsgerechten Wohn- und Arbeitsräumen sowie Grundstücken gehört zu den Tätigkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschaft nimmt darüber hinaus weitere Tätigkeiten in Diensten und Einrichtungen im Sinne der Wohlfahrtspflege gem. § 66 AO wahr. |