Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 3802
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Glaserei und Fensterbau Kutzschbach
GmbH
b)
Mainz
c)
Glaserei- und Fensterbauunternehmen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte
vorzunehmen, die dem genannten Zweck
unmittelbar oder mittelbar förderlich sein
können.
25.564,59 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Kutzschbach, Reinhold, Glasermeister, Mainz
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1987 zuletzt geändert am
25.10.2001
a)
27.10.2005
Gebel
b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.02.1988
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.10.2005.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 4-5 Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Wilhelmstr. 46, 55128 Mainz
a)
16.03.2010
Güntherodt
3
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kutzschbach, Steffen, Mainz, *XX.XX.1991
einzelvertretungsberechtigt.
a)
24.05.2018
Lotz
b)
Fall 4
4
b)
Geschäftsführer:
Kutzschbach, Reinhold, Mainz, *XX.XX.1961
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nun
einzelvertretungsberechtigt.
a)
23.07.2018
Lotz
b)
Fall 5
Abruf vom 26.03.2024