| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Hochtechnologieparks Wendelsheim zur Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Wirtschafts- und Technologiestruktur in Rheinhessen, insbesondere mit den folgenden Zielsetzungen und Aufgaben: 1. a) Anmietung und Weitervermietung von Grundstücken und Gebäuden zur Nutzung durch Unternehmen der Hochtechnologie, durch Forschungseinrichtungen und durch Unternehmen in den Bereichen Multimedia und Telekommunikation, b) der Betrieb dieser Gebäude samt allen erforderlichen und zweckdienlichen Einrichtungen und Anlagen samt deren Anpassung an sich ständig verändernde technische Anforderungen, damit die Gebäude und die technischen Ausrüstungen stets der neuesten Technik und den Ansprüchen der Nutzer (Mieter) entsprechen, c) Wartung, Reparatur, Renovierung, Unterhaltung und Modernisierung der an die einzelnen Unternehmen durch Vermietung zur Nutzung überlassenen Gebäude, technischen Einrichtungen und Anlagen, 2. Förderung der Ansiedlung von Hochtechnologieunternehmen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Mikrotechnik, Biotechnologie, Multimedia und Telekommunikation in Wendelsheim, 3. Förderung von Unternehmensgründungen in den Bereichen der Hochtechnologie, Multimedia und Telekommunikation, Mikrotechnik und Biotechnologie, 4. Einführung neuer Technologien (insbesondere Mikrotechnik, Biotechnologie, Multimedia, Telekommunikation) und deren Vermittlung an Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Einzelpersonen, 5. Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bereichen der Hochtechnologie, von Multimedia und Telekommunikation in Rheinhessen, 6. Förderung der Ausbildung von Jugendlichen und die Betreuung von Kindern, auch durch Einrichtung und Betrieb eines Kindergartens in Wendelsheim, der dem Hochtechnologiepark angeschlossen ist, 7. Entwicklung und Vermarktung des Standortes Wendelsheim zu einem der Schwerpunkte der Hochtechnologie in Rheinhessen, 8. Förderung von Sozialeinrichtungen, die dem Hochtechnologiepark angeschlossen sind, 9. Förderung der Nutzer des Hochtechnologieparks Wendelsheim in geeigneter Weise. Die Gesellschaft wird sich zur Erreichung ihrer Ziele und Aufgaben um die Förderung durch öffentliche Mittel (Zuschüsse) bemühen und die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen der öffentlichen Geldgeber erfüllen und die dazu erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere durch Abschluss erforderlicher und geeigneter Verträge) schaffen. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die der weiteren Entwicklung des Projektes unmittelbar oder mittelbar dienlich sein können. Die Gesellschaft ist während der ersten 20 Jahre nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Sofern gleichwohl Gewinne entstehen, sind diese satzungsgemäß zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Gesellschafter erfolgt während dieses Zeitraums nicht. Nach Ablauf der ersten 20 Jahre darf keine Gewinnrücklage mehr vorhanden sein; Rücklagen sind vor Ablauf der ersten 20 Jahre aufzulösen und zweckgebunden für Aufgaben der Gesellschaft zu verwenden. |