Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 1689
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fernseh-Stereo-Studio Münker Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
b)
Mainz
c)
Der Import, Export und Verkauf von
Rundfunk- und Fernsehgeräten,
Stereoanlagen, Tonmöbeln, Plattenspielern
sowie Elektroartikeln aller Art und Zubehör.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
anderen Unternehmen - gleich welcher
Rechtsform - zu beteiligen, solche
Unternehmen zu errichten und zu erwerben
sowie Zweigniederlassungen zu
unterhalten.
130.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Münker, Hermann, Kaufmann, Siegen
einzelvertretungsberechtigt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.10.1978 zuletzt geändert am
31.05.1985
a)
14.11.2005
Gebel
b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.11.1978
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
14.11.2005.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 46-55 Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Gärtnergasse 11-15, 55116 Mainz
a)
23.03.2010
Güntherodt
Abruf vom 05.04.2024