Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 12509
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kaytech GmbH
b)
Worms
c)
der Handel mit Speichermedien sowie EDV-
und Computeraccessoires im In- und
Ausland.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ünen, Yasar, Worms, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2005
a)
10.01.2006
Klumb
b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.10.2005
Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms
HRB 2509 getreten.
Freigegeben am
10.01.2006.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Götzstraße 12, 67547 Worms
a)
25.11.2009
Güntherodt
3
c)
Geändert, nun:
Der Handel mit Speichermedien sowie EDV-
und Computeraccessoires im In- und
Ausland sowie Elektromontage und
Elektroinstallationen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1
(Gegenstand) und § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Der Unternehmensgegenstand ist geändert.
a)
04.05.2011
Dannegger
b)
Fall 3
Abruf vom 03.04.2024