Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 11828
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Autohaus Stein GmbH
b)
Worms
c)
die Reparatur von und der Handel mit
Kraftfahrzeugen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Stein, Eckhard, Kfz-Meister, Großniedesheim
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Stein, Patrick, Großniedesheim, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.08.1998
a)
24.01.2006
Gebel
b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.10.1998
Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms
HRB 1828 getreten.
Freigegeben am
24.01.2006.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Weinbrennerstr. 4, 67551 Worms
a)
06.04.2011
Güntherodt
3
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (bisher:
Anteilsübergang kraft Erbfolge; nunmehr: Erbfolge) und § 17
(Abfindung) beschlossen.
a)
05.12.2012
Zimmer
b)
Fall 3
Abruf vom 07.02.2024