| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung sowie das Halten und Verwalten einer internationalen Gruppe von Unternehmen, die auf den Gebieten Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen und Dienstleistungen, einschließlich digitaler Lösungen und Leistungen, für die Landwirtschaft sowie von professionellen und speziellen Lösungen, insbesondere im Bereich des chemischen und biologischen Pflanzenschutzes, Saatgut, Saatgutbehandlung, sowie in den Geschäftsfeldern Stickstoffmanagement, Schädlingsbekämpfung, öffentliche Gesundheit, industrielle Unkrautbekämpfung, Rasen, Zierpflanzen und Forstwirtschaft, einschließlich damit zusammenhängender Zwischenprodukte und aller damit verbundenen Nebengeschäfte tätig sind. (2) Die Gesellschaft kann auf den in Abs. 1 genannten Gebieten selbst tätig werden oder den Unternehmensgegenstand durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Abs. 1 genannten Tätigkeiten beschränken. |