Ist nur ein*e Geschäftsführer*in bestellt, so vertritt diese*r die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer*innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer*innen gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter*in einer dritten Person Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form der Eingehung und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien.