Ist nur ein*e Geschäftsführer*in bestellt, so vertritt diese*r die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer*innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer*innen oder durch eine*n Geschäftsführer*in gemeinsam mit einem*r Prokurist*in vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter*in einer dritten Person Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter*in einer dritten Person Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien.