Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Vornahme von eigenen Investitionen jeglicher Art, insbesondere in Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstige Vermögenswerte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) wird nicht ausgeübt.