Ist nur ein*e Geschäftsführer*in bestellt, so vertritt diese*r die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer*innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer*innen gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter*in einer dritten Person Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weitere Vermögensanlagen im eigenen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.