Ist nur ein*e Geschäftsführer*in bestellt, so vertritt diese*r die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer*innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer*innen oder durch eine*n Geschäftsführer*in gemeinsam mit einem*r Prokurist*in vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter*in einer dritten Person Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter*in einer dritten Person Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie der Ankauf, das Halten, die Vermietung und Verpachtung, die Entwicklung, der Handel und der Verkauf von/mit Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.