Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Der Kabelverlege- und Fernmeldebau sowie der Garten- und Landschaftsbau, insbesondere die Durchführung von Kabel- und Kanalbauarbeiten sowie die Ausführung sämtlicher damit verbundenen Erd-, Pflaster-, Asphaltierungs-, Abbruch- und Drainagearbeiten, soweit diese nicht dem Straßenbau zuzurechnen sind, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.