| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere ältere Menschen, alleinerziehende Elternteile und Elternteile mit pflegebedürftigen Kindern und/oder Kindern mit Behinderung. Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung der Altenhilfe. Die vorgenennten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Unterstützung im Haushalt für ältere Menschen: Die Gesellschaft vermittelt zuverlässige Kräfte, die älteren Menschen bei der Bewältigung ihrer aushaltsaufgaben behilflich sind. Sie übernehmen beispielsweise die Reinigung der Wohnung, die Zubereitung von Mahlzeiten oder unterstützen bei Einkäufen. Alltagsbewältigungshilfe für ältere Menschen: Die Gesellschaft ermöglicht alleinerziehenden Elternteilen und Elternteilen mit behinderten und/oder pflegebedürftigen Kindern, älteren Menschen bei alltäglichen Aufgaben zu helfen, die diese aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht eigenständig bewältigen können. Dazu gehören beispielsweise Begleitung bei Arztbesuchen, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen oder Unterstützung beim Umgang mit digitalen Technologien. Soziale Kontakte für ältere Menschen: Die Gesellschaft fördert den sozialen Austausch älterer Menschen, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Alleinerziehende Eltern und Elternteile mit behinderten und /oder pflegebedürftigen Kindern können dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie ältere Menschen besuchen, sich mit ihnen unterhalten, gemeinsame Aktivitäten planen oder Ausflüge organisieren. Unterstützung für alleinerziehende Elternteile und Elternteile mit behinderten und/ oder pflegebedürftigen Kindern bei der Integration ins Berufsleben: Die Gesellschaft bietet gezielte Unterstützung für diese Elternteile, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle sind oder ihre berufliche Integration verbessern möchten. Gleichzeitig ermöglicht die Gesellschaft diesen Elternteilen, durch ihre Tätigkeit als Helferinnen ein eigenes Einkommen zu erzielen und ihre finanzielle Situation zu verbessern. Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft setzt sich somit dafür ein, hilfsbedürftigen Personen, insbesondere älteren Menschen und alleinerziehenden Elternteilen sowie Elternteilen mit behinderten und/oder pflegebedürftigen Kindern, eine verbesserte Lebensqualität und mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen. Durch die gezielte Unterstützung in den genannten Bereichen sollen die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Zielgruppen adressiert und Lösungswege aufgezeigt werden. Die Gesellschaft arbeitet eng mit dieser Zielgruppe zusammen, um ihnen eine sinnvolle Tätigkeit zu bieten und gleichzeitig älteren Menschen die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Durch diese Win-Win-Situation werden die Zwecke der Gemeinnützigkeit bestmöglich verwirklicht. |