Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die für eine Berufsausübungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 59 c Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung ("BRAO"). Hierzu zählen insbesondere die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Personen gem. § 59 c Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung ("BRAO") unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten zu tätigen ist, sowie steuerberatende und beratende Tätigkeiten von freiberuflichen Betriebswirtschaftlern. Dafür schafft die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte.