| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. 2. Gesellschaftszweck ist die wissenschaftliche Erforschung und der Artenschutz von Wildbienen. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch - Förderung und Bündelung wissenschaftlicher Erkenntnisse über Wildbienen -(Biologie, Ökologie, Verbreitung und Gefährdung), - Die Vermittlung dieser Erkenntnisse in Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung, - Stellungnahme in Presse und Medien (Bienensterben), - Maßnahmen zum Wildbienenschutz (Förderung von Arten- und Populationsschutz), - Wildbienenmonitoring (Methoden,Analyse), - Initiierung und Begleitung von Forschungsprojekten, - Ausbildung von Artenkennern (Erarbeitung von Materialien zur Aus- und Weiterbildung, Praxisanleitung Feldmethoden, Bestimmungsschlüssel), - Taxonomie-Workshops. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 6. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück, soweit in dieser Satzung nicht vollständig ausgeschlossen. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Auslagen bei Tätigkeit der Gesellschaftsorgane werden erstattet. Für den Sach- und Zeitaufwand der Mitglieder der Geschäftsführung erhalten diese eine angemessene Pauschale, die das gemeinnützigkeitsrechtliche Angemessene nicht überschreiten darf. |