Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 66111
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Baudendistel Steuerberatungsgesellschaft
mbH
b)
Frankenthal
Geschäftsanschrift:
Am Kanal 1a, 67227 Frankenthal
c)
Die für die Steuerberatungsgesellschaft
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen .
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Baudendistel, Uwe, Dirmstein, *XX.XX.1957
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer I und mit ihr die
Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim
HRB 9069) nach Frankenthal beschlossen.
a)
03.12.2018
Fuchs
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung: 22.01.2002
2
a)
UBd Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Dirmstein
Geschäftsanschrift:
Balthasar-Neumann-Straße 25, 67246
Dirmstein
c)
(1) Gegenstand der Gesellschaft sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten.
(2) Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen, darunter
die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und
Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung
von Frankenthal nach Dirmstein sowie § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes.
a)
20.06.2024
Olbert
b)
Fall 2
Abruf vom 19.03.2026
Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRB 66111
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht
gestattet.
(3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2
anzuwenden den Berufsrechts
(nachfolgend auch: anzuwendendes
Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die
Gesellschaft darf die für sie tätigen
Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe
in der Freiheit
ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
(4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs.
2 genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben
des anzuwendenden Berufsrechts sind zu
erfüllen; insbesondere hat zumindest ein
geschäftsführender Steuerberater oder
Steuerbevollmächtigter in der beruflichen
Niederlassung oder in deren Nahbereich
tätig zu sein.
(5) Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben.
Abruf vom 19.03.2026