Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
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Nummer der Firma:
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HRB 65983
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Conveclean GmbH
b)
Neustadt
Geschäftsanschrift:
Hetzelstraße 11, 67433 Neustadt
c)
Die Entwicklung, Projektierung und
Realisierung sowie die Konstruktion, die
Herstellung und der Vertrieb von
Reinigungssystemen für
Konvektorenbleche, insbesondere bei
Heizkörpern, in einem geschlossenen
System.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Huber, Stephan, Neustadt an der Weinstraße,
*XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Huber, Nicole Carola, Neustadt an der
Weinstraße, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2018
a)
15.08.2018
Heiß
b)
Fall 1
2
b)
Haßloch
Geschäftsanschrift:
Gerhard-Hauptmann-Str. 4, 67454 Haßloch
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Haßloch beschlossen.
a)
11.02.2019
Heiß
b)
Fall 2
Abruf vom 05.03.2024