| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 27.11.2017 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Genehmigtes Kapital (005) |
| Text | Der Vorstand ist in § 5 (Grundkapital) der Gründungssatzung vom 27.11.2017 ermächtigt, das Grundkapital vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von fünf Jahren mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 25.000,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ausgeschlossen werden kann und bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage den Aktionären ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen ist. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auszuschließen, um etwaige Spitzen zu verwerten. Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt und die Bedingungen der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe der Aktien entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats (Genehmigtes Kapital). |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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