Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 65753
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Maridan Trading GmbH
b)
Ludwigshafen
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 59, 67063 Ludwigshafen
c)
Die Herstellung von Tabak und alle damit
verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten
sowie der Handel (Groß-, Einzel-und
Onlinehandel) bzw. Im- und Export von
Waren aller Art, insbesondere Tabak,
Naturkohle, Wasserpfeifen sowie deren
Zubehör.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Berlage, Marius Dominik, Ludwigshafen,
*XX.XX.1992
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Berlage, Adrian Jerome, Ludwigshafen,
*XX.XX.1987
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2018
a)
06.03.2018
Fuchs
2
b)
Neustadt an der Weinstraße
Geschäftsanschrift:
Nachtweide 41, 67433 Neustadt an der
Weinstraße
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Neustadt an der Weinstraße
beschlossen.
a)
22.03.2019
Heiß
b)
Fall 2
Abruf vom 08.03.2024