Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
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Nummer der Firma:
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HRB 64233
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kertz & Scheid GmbH
b)
Neustadt an der Weinstraße
Geschäftsanschrift:
Dudostraße 45, 67435 Neustadt an der
Weinstraße
c)
Gegenstand des Unternehmens ist: der
Apperate- und Behälterbau und die damit
zusammenhängenden Geschäfte.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kertz-Kurowski, Jens, Weidenthal, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Scheid, Karlheinz, Neustadt an der Weinstraße,
*XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2014
a)
30.12.2014
Heiß
b)
Fall 1
2
25.100,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00
EUR beschlossen.
a)
19.08.2015
Heiß
b)
Fall 2
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Flugplatzstr. 66, 67435 Neustadt an der
Weinstraße
a)
22.12.2023
Schönig
b)
Fall 3
Abruf vom 03.03.2024