| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, der Berufsbildung und der Schutz von Ehe und Familie, sowie Jugendhilfe und Altenhilfe im Inland als auch im Ausland. Des Weiteren besteht der Zweck darin, Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, zu unterstützen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bildungs-, Beratungs- und Begegnungszentren sowie stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erwachsene und Erwachsene mit deren Familien, sowie die Hilfe für Menschen mit Behinderungen, durch die Unterhaltung von qualifizierten Pflegestellen, Wohngruppen für Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene sowie teilstationäre und ambulante Dienstleistungen und der Berufsbildung. 3. Daneben kann die Gesellschaft insbesondere auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der in Satz 1 bezeichneten Zwecke vornehmen. |