| Gegenstand | Das Einrichten von Bauten im Bereich von Wissenschaft und Forschung, Kultur, Industrie, Handel und Gewerbe sowie privaten Endabnehmern, insbesondere die Ausstattung von Bibliotheken, Archiv- und Dokumentationsstellen aller Art sowie alle jeweils dazugehörigen Verwaltungen, ferner Entwicklung, Konstruktion, Planung, Herstellung und Vertrieb solcher Anlagen sowie die Herstellung und/oder der Vertrieb bibliotheksspezifischer Druckerzeugnisse wie Verbrauchsmaterialien, Organisationsmittel, Wegweisungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte sowie Know-how vergeben und erwerben. Sie darf andere Unternehmen im Inland sowie Ausland gründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie Unternehmensverträge abschließen. |