Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 51709
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ludwig Häußler GmbH Fenster- und
Türenfabrik
b)
Speyer
c)
Planung, Herstellung, Vertrieb und Montage
von Türen, Fenstern und Fassaden sowie
alle hiermit zusammenhängenden
Dienstleistungen.
500.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Häussler, Ludwig, Dipl.-Ing. (FH), Speyer
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura
Häussler-Neubeck, Christina, Speyer
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.07.1985 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
17.03.1994 geändert.
a)
28.10.2005
Wagner
b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.10.1985
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HR B
1709 SP getreten.
Freigegeben am
28.10.2005.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Draisstr. 48, 67346 Speyer
a)
26.10.2010
Schönig
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein (3
b IN 107/14 Sp) vom 17.03.2014 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist
eine Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten
Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die
Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
a)
26.03.2014
Heiß
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein (3
b IN 107/14 Sp) vom 02.05.2014 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
14.05.2014
Heiß
Abruf vom 03.03.2024