HRB 4844 AG Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · aktuell
Historischer Auszug
Hubert Stärk GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Ludwigshafen
am
Rhein
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Ragistergericht
Ludwigshafen/Rh.
13579
;
Grund-
Vorstand
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
b)
(Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
DM
Abwickler
2
3
4
5
a)
Hubert
Stärk
GmbH
b)
Ludwigshafen/Rh.
c)
Der
Groß-
und
Einzelhandel
mit
Innen-
und
Gartenausbauproduk-
ten
sowie
Möbeln,
Accessoires
und
ergänzenden
Sortimenten
sowie
der
Handel
mit
Holz
und
Holzwerkstoffen.
Die
Gesellschaft
kann
gleich-
artige
oder
ähnliche
Unterneh-
men
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
ihre
Vertretung
übernehmen
oder
deren
Geschäfte
führen
und
Zweigniederlassungen
errichten.
300.080
EUR
Birgit
Stärk,
geb.
08.11.1965,
Diplom-Betriebs-
'wirtin,
Ludwigshafen/Rh.
Einzelprokura
mit
Befreiung
von
$
181
BGB:
Karl
Stärk,
geb.
24.02.1935,
Ludwigshafen/Rh.
Gesamtprokura
mit
Befreiung
von
<$
181
BGB
(Vertretungsbefugnis
zusammen
mit
einem
Geschäftsführer
oder
einem
weiteren
Prokuristen):
Hans
Langenbacher,
geb.
18.01.1948,
Ludwigshafen/Rh.
Zehner
24680
Tausender
|
Hunderter
Rechtsverhältnisse
HR
B
4844
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
28.08.2001
geschlossen.
Die
Gesellschaft
entstand
durch
formwechselnde
Umwandlung
infolge
Gesellschafterbeschlusses
vom
28.08.2001
aus
der
seit
1936
bestehenden
Firma
Hubert
Stärk
Holzgroßhand-
lung,
die
als
K&
unter
HRA
2496
LU
seit
dem
14.02.1949
eingetragen
war.
Ist
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
ist
dieser
allein
vertretungsberechtigt.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
vor-
handen,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
führer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
gemein-
sam
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Auch
beim
Vorhandensein
mehrerer
Geschäftsführer
kann
die
Gesellschafterversammlung
einzeinen
von
ihnen
die
Befug-
nis
übertragen,
die
Gesellschaft
einzeln
zu
vertreten.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäftsführer,
auch
wenn
diese
Alleingesellschafter
sind,
von
den
Beschrän-
kungen
des
$
181
BGB
befreien.
Die
Geschäftsführerin
Birgit
Stärk
ist
einzelvertretungs-
berechtigt
und
befugt,
die
Gesellschaft
bei
Rechtsge-
schäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
zu
vertreten
(Befreiung
von
$
181
BGB).
7
a)
30.10.2001
Ken
ra
Qi
b)
Bl.
11-95
Sbd.

Lädt...
AIDS
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II.
Nr
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
HR
B
4544
—7
b)
(Sitz
Gesellschafter
Prokura
Ein-
mkapital
RR
\
a)
Tagder
Eintragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Slamımkap!
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
tragung
.
Abwickler
b)
Bemerkungen
3
4
7
Fortsetzung
auf
dem.
.......
ten
Blatt