Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens in jeglicher Art und Form einschließlich der Gründung, des Erwerbs, des Haltens, der Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften jeder Art, der Betätigung nach § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 KWG und des Erwerbs, des Haltens, der Verwaltung und der Veräußerung von Grundstücken sowie deren Überbauung und Vermietung.