| Gegenstand | Die Gesellschaft schafft und betreibt Dienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, insbesondere: - Wohngemeinschaften, Wohnheime, tagesstrukturierende Einrichtungen, Beratungsdienste und sonstige rehabilitative Einrichtungen und Dienste für randständige, gefährdete, kranke und behinderte Menschen; - murale und extramurale Maßnahmen und Projekte im Bereich der Sozial-, Erlebnis- und Erfahrungstherapie, insbesondere als Ergänzung und Alternative zur klassischen Sozialhilfe; - Eingliederungs- und sonstige Maßnahmen für besondere Problemgruppen; - Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für randständige, gefährdete, kranke und behinderte Menschen in Form von Erprobungs-, Trainingsarbeitsplätzen, Zuerwerbs- und Dauerarbeitsplätzen in Zweckbetrieben, Werkstätten für Behinderte (WfB) und Ausbildungsstätten; - Einrichtungen für Arbeits- und Beschäftigungstherapie (Ergotherapie) für randständige, gefährdete, kranke und behinderte Menschen; die Vermittlung von persönlichen Hilfen, insbesondere durch die Führung von Betreuungssachen nach dem Betreuungsgesetz (BfG), einschließlich der Gewinnung, Unterrichtung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern nach dem BfG, - Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen im Altenhilfe- und geriatrischen Bereich; Beratung, Betreuung, Pflege und Behandlung kranker, behinderter, alter und sich in besonderen Notlagen befindlicher Menschen, insbesondere durch ambulante Dienste, Kurzzeitpflege und Erschließung weiterer Hilfen; - ambulante und stationäre Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe, insbesondere im heilpädagogischen-, psycho- und sozialtherapeutischen Bereich, murale und extramurale Maßnahmen und Projekte im Bereich der Erlebnis- und Erfahrungspädagogik und -therapie. insbesondere als Ergänzung und Alternative zur klassischen Jugendhilfe; - kommunikative, innovative und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Veranstaltungen, Bildungs- und sonstige Maßnahmen im tertiären Bildungs- sowie im psychosozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und interkulturellen Bereich, einschließlich Bildungs- und Begegnungsreisen; - die Entwicklung, Erprobung und Weitervermittlung neuer Wege und Methoden der Sozial-, Jugend- und Kulturarbeit; - die Durchführung von Freizeit und Freizeitbetreuungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und besondere Personengruppen, einschließlich Ferien- und Erholungsreisen, "Camps" und Landschulheimaufenthalte; - weitere Einrichtungen der Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit sowie flankierende Maßnahmen, soweit sie den obengenannten Betriebszweck fördern und ergänzen. Die Gesellschaft wird Mitglied eines Spitzenverbandes der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen oder andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben. |