Handelsregister B des Amtsgerichts Landau in der
Pfalz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1957
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ferdinand Rübsam GmbH,
Elektroinstallationen
b)
Landau in der Pfalz
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Groß- und Einzelhandel von Elektroartikeln,
sowie die Ausführung von Installations- und
Elektroreparaturarbeiten. Die Gesellschaft
ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher
oder ähnlicher Art zu vertreiben. Die
Gesellschaft darf andere Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art übernehmen,
vertreten und sich an solchen Unternehmen
beteiligen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Boy, Dieter, Elektromaschinenbaumeister,
Siebeldingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1986, zuletzt geändert am
06.02.1987
a)
19.12.2005
Schreiner
b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.02.1988
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
1957 LD getreten.
Freigegeben am
19.12.2005.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Wolfsweg 8, 76829 Landau in der Pfalz
a)
24.11.2010
Bantz
b)
Fall 2
Abruf vom 29.03.2024