Handelsregister B des Amtsgerichts Landau in der
Pfalz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1235
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Karl Bauer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
b)
Offenbach/Queich
c)
Gegenstand des Unternehmes ist die
Geschäftsführung und Verwaltung der noch
zu errichtenden Firma Karl Bauer
Elektrotechnik GmbH & Co KG mit dem Sitz
in Landau in der Pfalz. Gegenstand der
letztgenannten Firma ist der Handel mit und
Bau und Reparaturen von Elektroanlagen
jeder Art. Die GmbH kann sich auch an
anderen Firmen mit gleichem oder
ähnlichem Unternehmensgegenstand
beteiligen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bauer, Karl, Kaufmann, Landau in der Pfalz
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.11.1973 zuletzt geändert am
20.04.1994
a)
29.12.2005
Barsnick
b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.01.1974
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
1235 LD getreten.
Freigegeben am
29.12.2005.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
In den Birkenwiesen 7, 76877
Offenbach/Queich
a)
07.09.2010
Bantz
b)
Fall 2
Abruf vom 05.04.2024