HRB 5895 AG Koblenz · aktuell
Historischer Auszug
HSB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
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1
Blatt
Amtsgericht
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24680
Nr.
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Grund-
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des
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Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
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Bemerkungen
1
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4
5
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7
25.000,--EUR|
Dirk
Pörsch,
Steuerberater,
Dipl.-Betrw.
(FH)
geb.
29.4.1967,
56154
Boppard
1
|
a)
HSB
Steuerberatungsgesell-
schaft
mbH
b)
Boppard
c)_Gegenstand
der
Gesellschaft
ist
der
Betrieb
einer
Steuerbera-
tungspraxis
einschließlich
der
für
Steuerberatungspraxen
gesetzlich
und
berufsrechtlich
zulässigen
Tätigkeiten,
wie
z.B.
die
Wirt-
_schaftsberatung
und
qutachterli
sowie
treuhänderische
Tätigkeit.
Die
Gesellschaft
darf
andere
Steuerberatungsgesellschaften
übernehmen
und
sich
an
solchen
Unternehmen
beteiligen,
soweit
im
übrigen
die
gesetzlichen
und
berufsrechtlichen
Voraussetzunge
hierfür
erfüllt
sind.
Sie
darf
auch
Zweigniederlassungen
errich
ten
und
Geschäftsstellen
unter-
halten.
Bei
diesen
Erweiterungen
sind
jedoch
stets
die
Vor-
schriften
des
Steuerberatungsgesetzes
über
die
Leitung
von
weiteren
Beratungsstellen
zu
beachten.
2
c)
Gegenstand
der
Gesellschaft
ist
der
Betrieb
einer
Steuer-
beratungspraxis
einschließlich
der
für
Steuerberatungspraxen
gesetzlich
und
berufsrechtlich
zulässigen
Tätigkeiten,
wie
z.B.
die
Wirtschaftsberatung
und
gutachterliche
Tätigkeit.
Es
wird
keinerlei
gewerbliche
Tätigkeit
ausgeübt.
In
&
1
(Gegenstand
des
Unternehmens)
des
Gesellschafts-
a)
6.
Mai
2003
vertrages
ist
Absatz
1
neu
gefaßt
bzw.
geändert.
uN.
23
Ar.SB.
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
d)
26.
Juni
2000
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
31.5.2000
abgeschlossen
»
orden.
Die
Gesellschaft
wird
von
Steuerberatern
verant-
GAR
ortlich
geführt.
Sie
hat
einen
oder
mehrere
Geschäfts-
Justizangestellte
ührer.
Zu
Geschäftsführern
der
Gesellschaft
können
)
Ges.-Vertrag
bestellt
werden
Steuerberater
und
daneben
die
in
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50
Bl.
8-17
SdB,
Abs.
2
und
3
Steuerberatungsgesetz
genannten
Personen.
Die
Zahl
der
sonstigen
zu
Geschäftsführern
bestellten
Personen
darf
die
Zahl
der
zu
Geschäftsführern
bestellten
Steuerberatern
nicht
übersteigen.
Zu
Geschäftsführern
bestellte
Steuerberater
sind
stets
einzelvertretungsberechtigt.
Zu
Geschäftsführern
bestellte
sonstige
Personen
können
die
Gesellschaft
nur
gemeinsam
mit
einem
zum
Geschäftsführe
bestellten
Steuerberater
vertreten.
Mindestens
ein
Ge-
schäftsführer,
der
Steuerberater
ist,
muss
seine
berufliche
Niederlassung
am
Sitz
der
Gesellschaft
oder
in
dessen
Nahbereich
haben.
Die
Geschäftsführer
werden
durch
Gesell-
schafterbeschluss
bestellt
und
abberufen.
Bei
Abschluss,
Anderung
oder
Beendigung
von
Anstellungsverträgen
wird
die
Gesellschaft
durch
die
Gesellschafter
vertreten.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
alle
oder
einzelne
Geschäftsführer
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreien.
Zum
Geschäftsführer
ist
bestellt
Dirk
Pörsch.
Er
ist
alleine
zur
Vertretung
der
Gesellschaft
berechtigt,
auch
wenn
mehrere
Geschäftsführer
bestellt
sind.
Er
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechts-
geschäften
mit
sich
selbst
und
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
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28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HRB
vn
.
Formularverlag
Sommer,
Grünstadt
gen.
10.
1962
Fortsetzung
Rückseite

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Rückseite
von
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Amtsgericht
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Nr.
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Grund-
Vorstand
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:
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
.
b)
(Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
a)
Tag
der
Eintragung
Ein
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
p
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
tragung
Abwickler
b)
Bemerkungen
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1
Fortsetzung
auf
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........ten
Blatt