| Gegenstand | Gegenstand und Zweck der Gesellschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Religion und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Krankenhäusern, Seniorenzentren, Fachkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Wohn- und Pflegeinrichtungen und sonstigen sozialen Einrichtungen. Von dem Gesellschaftszweck erfasst ist auch das Halten und Verwalten von weiteren Neben- und Hilfsbetrieben, die den Zweck der Gesellschaft fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften, die Medizinische Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V betreiben, unmittelbar bzw. mittelbar zu beteiligen. Die Einrichtungen der Gesellschaft sowie die Beteiligungsgesellschaften werden in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der Katholischen Kirche geführt. Sie stehen Interessierten, Behinderten, Patienten und Pflegebedürftigen ohne Rücksicht auf Ethnie, Geschlecht, Nationalität oder Glauben offen. Die Gesellschaft darf im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigem andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen, z.B. auch an Unternehmen, die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens betreiben oder deren Betrieb unterstützen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung ihres Zweckes unter Berücksichtigung des § 3 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) entgegenstehen. |