Die Geschäftsführung besteht aus mindestens einem und höchstens drei Geschäftsführern. Wenn die Geschäftsführung aus einem Geschäftsführer besteht, vertritt der Geschäftsführer/Direktor die Gesellschaft einzeln. Wenn die Geschäftsführung aus mehreren Geschäftsführern/Direktoren besteht, wird die Vertretungsweise durch den Beschluss über die Bestellung bestimmt.