Handelsregister B des Amtsgerichts Koblenz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 30074
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Van den Berg Abbruch GmbH
b)
Andernach
Geschäftsanschrift:
Am Weißen Haus 5, 56626 Andernach
Zweigniederlassung aufgehoben:
56626 Andernach,
Geschäftsanschrift: Am Weißen Haus 5,
56626 Andernach
c)
Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Entkernung
und Schadstoffsanierung und
Entsorgung/Recycling von Baustoffen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Cömertler, Oktay, Koblenz, *XX.XX.1989
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Tonleu, Tatang Francis, Kerpen, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2021
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht
Düsseldorf HRB 95058) nach Andernach beschlossen.
a)
18.01.2024
Spieß-Welp
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen (7 IN 4/24) vom
23.01.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
29.01.2024
Lenz
b)
Fall 2
Abruf vom 18.02.2024