Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft stets allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.