Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften, die die Verwaltung von eigenem Vermögen und das Halten von Beteiligungen zum Gegenstand haben.