Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Rhein-Ahr-Energie Netz GmbH & Co. KG mit Sitz in Grafschaft abzuschließen.
Befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen mit sich als Vertreter der Rhein-Ahr-Energie GmbH & Co. KG mit Sitz in Koblenz (HRA 21423) abzuschließen.
Befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen mit sich als Vertreter der Rhein-Ahr-Energie GmbH & Co. KG mit Sitz in Koblenz (HRA 21423) abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unernehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Rhein-Ahr-Energie Netz GmbH & Co. KG.