Die Gesellschaft wird durch die Verwaltungsratsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Verwaltungsrat kann die Vertretung einem oder mehreren Mitgliedern (Delegierte) oder Dritten (Direktoren) übertragen. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein.
ist das Handel von Produkten aller Art (Import/Export), insbesondere Fertighallen, Containern und ähnlichen Produkten, sowie die Einbringung aller damit zusammenhängenden Beratungsdienstleistungen am Ort der Zweigniederlassung und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Zweigniederlassung kann immaterielle Güter und Grundeigentum erwerben, belasten, veräußern und verwalten.