Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Firma Gerhards Genussgesellschaft GmbH & Co KG, deren Unternehmensgegenstand der Gastronomiebetrieb in Form von Restaurants sowie von Partyservice, ferner der Handel mit Lebensmitteln und Weinen ist.