Lädt...
1%
tragung
Amtsgericht
Koblenz
Grund-
oder
b)
(Sitz
.
Stammkapital
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Tausender
|Hunderter
Zehner
13579
Vorstand
Persönlich
haftende
;
Geselischafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Tausender
|Hunderter
|
Zehner
=
HR
B
2159
Rechtsverhältnisse
|
Blatt
A
\
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
I
“
2
3
schaft
Halsenbach
GmbH
bpb)
Halsenbach
c)
_Gegenstand
des
Unter-
nehmens
ist
die
Führung
einer
Steuerberatungs-
gesellschaft.
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
die
Führung
einer
Breuer-
beratunssgesellschaft..
Hierzu
gehören
die
Be-
|
ratung
der
Aufwmggeber
4m
Steuersachen,
deren
|
“vertretung,
sowie
ihnen
bei
er
Bearbeitung
in
ihrer
"Bteuerangele
ei
gehören
hierzu
die
Hilfe-
Leistung
in
Steuerstaf-
sachen
und
Bußgeldsachen
wegen
erer
euerordnunss
et
sowie
die
iIfeleistun
ren
von
Buchführungs
en
die
auf
Grund
men
und
das
‚urteilung,
RS
28
(fr.
RS
102)Karteiblatt
HR
B
Formularverlag
Emil
Sommer,
Grünstadt
—
gen.
10.
1982
—
O—
a)
Steuerberatunsssesell-
50.000,
--
Johannes
Hoffmsa
DM
|Steuerberater
in
DM
4
Halsenbach
6
E
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
‚
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
14.09.1982
abgeschlossen
worden.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
schäftsführer.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
be-
stellt,
so
vertreten
je
zwei
von
ihnen
die
Ge-
.sellschaft
gemeinschaftlich
oder
einer
von
ihnen
zusammen
mit
einem
Prokuristen.
In
diesem
‚Falle
kann
durch
Beschluß
der
Gesellschafter-
versammlung
bestimmt
werden,
daß
einzelne
Ge-
schaftsfuhrer
allein
zur
Vertretung
der
Ge-
sellschaft
berechtigt
sein
sollen.
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden,
so
hat
die
Alleinvertretungsbefugnis.
Johannes
Hoffmann
hat
Alleinvertret
&ssbefugnis.
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
09.11.1982
wurden
SS
2,
6
und
8
der
Satzung
(Gegenstand,
Vertretung,
"Verfügung
über
Geschäftsanteil)
geändert.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
schäftsführer.
Sind
mehrere
Geschäftsfüher
bestellt,
so
vertreten
je
zwei
von
ihnen
die
_Geselschaft
Gemeinschaftich
oder
einer
von
ihnen
zusammen
mit
enem.
Prokuristen.
Ist
nr
ein
Geschäftsführer
vorhanden,
so
hat
dieser
Alleinvertretunesbefuenis.
—
.
Hierzu
gilt
folgendes:
.
Die
Gesellschaft
wird
vertreten
durch
einen
zur
Alleinvertretung
berechtisten
Steuerberater,
durch
mehrere
zur
gemeinschaftlichen
Vertretung
berechtigte
Steuerberater
oder
durch
einen
-Seuerberater
in
Gemeinschaft
nit
enem
weiteren
Geschäftsführer
oder
Prokuristen,
der
nicht
Steuerberater
ıst.
Ein
Geschäftd
er
oder
Prokurist,
der
nicht
Steuerberater
ist,
kann
die
Gesellschaft
nur
in
Gemeinschaft
mit
een
Geschäftsfüher
_der
Steuerberater
sein
muß
vertreten,
Fortsetzung
Rückseite
|
7
a)
20.
Oktober
1982
Mdtte,
Justizsekretär
b)
Ges.-Vertr.
a)
18.
Juli
1983
BUN
rer
Zeh.
b)
Gesellschafter-
beschluß
(Bl.
21
£f.ScB)
Lädt...
Rückseite
von
Blatt_/
.
Blatt
Amtsgericht
Lett
Nr.
;
Grund-
Vorstand
a)
Firma
Persönlich
haftende
der
b)
(Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
r
Ein-
1
Stammkapital
Geschäftsführer
N
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a
men
BE.
en
5
6
a
3
je
Gese
ehrere
Geschäftsführer.
a)
12.
Okt.
1992
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesell-
„schaft
durch
jeweils
zwei
von
_
ihnen
oder
einen
von
ihnen
‚
emein
isten
vertreten.
Ist
nur
‚ein
Geschäftsfü
hat_dieser
Allein-
vertretungsbefugnis.
Hierzu
ailt
folgendes:
Die
Gesell-
schaft
wird
vertreten
durch
einen
zur
Alleinvertretung
„berechtigten
Steuerberater,
durch
mehrere
zur
gemein-
‚schaftlichen
Vertretung
berechtigte
Steuerberater
oder
durch
einen
Steuerberater
in
Gemeinschaft
mit
einem
Steuerberater
ist.
Ein
Geschäftsführer
oder
Prokurist,
“der
nicht
Steuerberater
ist,
kann
die
Gesellschaft
nur
in
Gemeinschaft
mit
einem
Geschäftsführer,
der
eUET-
berater
sein
muß,
vertreten,
Durch
Gesellschafterbeschluß
kann
allen
oder
einzelnen
Geschäftsführern
Alleinver-
tretungsbefugnis
und
Befreiung
von
den
Beschränkungen
181_des
Bürgerlichen
Gesetzbuches
erteilt
werden.
|_kungen
des
$
181
BGB
befreit.
Mit
Gesellschafterbeschluß
vom
24.7.1992
wurden
$
5
(Geschäftsjahr)
und
$
8
(Geschäftsführung,
Vertretung)
des
Gesellschaftsvertrages
neu
gefaßt.
‘Der
Geschäftsführer
Hans
Hoffmann
ist
von
den
Beschrän-
7
7,
JusSfiza
AH
b)
Ges.-Beschluß
Bl.
52
ff.
SaB.
——
„weiteren-Geschäftsführer-oder
Rrokuristen,der-nicht
—
....
4
|a)
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
HALSENBACH
mbH
5
|
Ra
Ha
if
Nick,
b.
20.2.1975,
Isenbach.
Die
Firma
der
Gesellschaft
und
demgemäß
$
1
Absatz
1
des
Gesellscehaftsvertrages.
stnd
geändert
worden;
Ralf
Nick,
geb.
20.2.1975,
Halsenbach,
ist
zum
weiteren
eschäftsführer
bestellt.
Er
ist
stets
alleinvertretungs-
berechtigt
und
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
und
in
Vertretung
Dritter‘
zu
vertreten.
(Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB).
a)
30
Seps
1997
LIE
EH
)b)
Beschluß
Bl»
84
ff,
SBs
-
a)
22.
April
2002
„m
u.
”
_-
Johannes
Hoffmann
ist
durch
Tod
nicht
mehr
Geschäfts-
führer.
m
en
Fortsetzung
auf
dem
a)
4.
Okt.
2002
——
ten
Blatt
Lädt...
Amtsgericht
Kobienz
Nr.
.
der
a)
Firma
Ein-
b)
(Sitz
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Grund-
oder
Stammkapital
1
2
Gegenstand
des
Unternehmens
sind
die
geschäftsmäßige
Hilfe-
leistung
in
Steuersachen
sowie
die
damit
vereinbaren
Tatig-
keiten
gemäß
$
33
i.V.m.
$
57
Abs.
3
StBerG.
Tätigkeiten,
die
mit
dem
Beruf
des
Steuer-
beraters
nicht
vereinbar
sind,
insbesondere
gewerbliche
Tätig-
keiten
i.S.v.
$
57
Abs.
ANr.
1
StBerG&
wie
z.B.
Handels-
und
Bankgeschäfte,
sind
ausgeschlos-
sen.
Die
Gesellschaft
darf
Zweigniederlassungen
errichten,
soweit
die
berufsrechtlichen
Voraussetzungen
dafür
erfüllt
sind.
Leiter
der
Zweigniederlas-
sungen
muss
ein
Steuerberater
sein,
der
seine
berufliche
Nie-
derlassung
am
Ort
der
Zweig-
niederlassung
oder
in
deren
Nah-
bereich
hat.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
SOMMER
Druck
und
Verlag,
Grünstadt
-
gen.
5.2001
—
26.000,--EUR
13579
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
4
Tausender
|
Hunderter
Zehner
=|
HR
B
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
Die
Gesellschafterversammlung
vom
17.6.2003
hat
die
Um-
stellung
der
Gesellschaft
auf
Euro
beschlossen.
Das
Stamm-
kapital
der
Gesellschaft
wurde
durch
Bareinlage
erhöht
von
ursprünglich
50.000,--
DM
um
EUR
435,40594
auf
26.000,
--
EUR.
Die
Satzung
wurde
vollständig
neu
gefasst.
Insbesondere
wurde
$
2
(Gegenstand
des
Unternehmens),
$
5
(Stammkapital),
$
8
(Geschäftsführung)
und
$
9
(Ver-
tretung)
der
Satzung
geändert.
Als
Geschäftsführer
sind
Steuerberater
zu
bestellen
($
50
Abs.
1
Satz
1
StBer&G).
Mindestens
ein
Geschäftsführer,
der
Steuerberater
ist,
muss
seine
berufliche
Niederlassung
am
Sitz
der
Gesell-
schaft
oder
in
dessen
Nahbereich
haben
($
50
Abs.
1
Satz
2
StBerG&).
Neben
Steuerberatern
können
auch
Steuerbevoll-
mächtigte,
Rechtsanwälte,
niedergelassene
europäische
Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer
und
vereidigte
Buchprü-
fer
sowie,
nach
Genehmigung
durch
die
zuständige
Steuer-
beraterkammer,
besonders
befähigte
Personen
mit
einer
an-
deren
Ausbildung
als
in
einer
der
in
$
36
StBerG
ge-
nannten
Fachrichtungen
als
Geschäftsführer
bestellt
wer-
den
($
50
Abs.
2
und
Abs.
3
StBerG).
Die
Zahl
der
Ge-
schäftsführer,
die
nicht
Steuerberater
sind,
darf
die
Zahl
der
Steuerberater
unter
den
Geschäftsführern
nicht
übersteigen
($
50
Abs.
4
StBerG).
Kann
bei
der
Willensbil-
dung
innerhalb
der
Geschäftsführung
keine
Einigkeit
er-
zielt
werden,
sind
die
Stimmen
der
Steuerberater
aus-
schlaggebend.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
ihn
allein
vertreten.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Ge-
schäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
ver-
treten.
Abweichend
davon
kann
die
Gesellschafterver-
sammlung
Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis
ertei-
len.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
auch
einzelne
oder
alle
Geschäftsführer
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreien.
Der
Geschäftsführer
Ralf
Nick
ist
gene-
reli
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Geschäftsführer
allein
ver-
treten,
muss
dieser
Steuerberater
sind.
Wird
die
Gesell-
schaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
vertre-
ten,
muss
mindestens
einer
der
Geschäftsführer
Steuer-
berater
sein.
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Geschäfts-
führer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten,
muss
der
Geschäftsführer
Steuerberater
sein.
$
8
Abs.
4
gilt
entsprechend.
Eine
Einzelvertretung
durch
eine
Per-
son,
die
nicht
Steuerberater
ist,
ist
nur
im
Einvernehmen
mit
der
Geschäftsführung
unter
Beachtung
von
$
8
Abs.
4
zulässig.
Prokura
darf
grundsätzlich
nur
Personen
im
Sin-
ne
von
&
50
Abs.
2
StBerG.
erteilt
werden.
Wird
in
Aus-
nahmefällen
anderen
Personen
Prokura
erteilt,
so
muss
im
Innenverhältnis
eine
Vertretung
in
Steuersachen
ausge-
schlossen
sein;
im
übrigen
ist
nur
eine
Gesamtvertretung
in
Gemeinschaft
mit
einem
Steuerberater
zulässig.
Hand-
lungsvollmacht
zur
Hilfeleistung
in
Steuersachen
darf
nur
Personen,
die
nach
$
3
Nr.
1
StBer@.
zur
Hilfeleistung
in
Steuersachen
befugt
sind,
erteilt
werden;
eine
Handlungs-
7
a)
30.
Juli
2003
{
A
.
b)
Beschl.Bl.
103
ff.SB.
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Amtsgericht
Kos
lons
Nr.
Vorstand
der
a)
Firma
.
Grund-
Persönlich
haftende
Ein-
b)
(Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
Abwickler
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Rechtsverhältnisse
1
4
5
7
vollmacht,
die
zum
Betrieb
der
SteverberatungsgeselT-
schaft
ermächtigt
($
54
Abs.
1,
1
Alternative
H@B),
ist
unzulässig.
Jede
Änderung
in
der
Person
der
Vertretungsbe-
rechtigten
ist
der
zuständigen
Steuerberaterkammer
inner-
halb
eines
Monats
anzuzeigen.
Der
Änderungsanzeige
ist
ei-
ne
öffentlich
beglaubigte
Abschrift
der
jeweiligen
Ur-
kunde
beizufügen.
Wird
die
Änderung
im
Handelsregister
eingetragen,
so
ist
eine
beglaubigte
Abschrift
oder
ein
amtlicher
Ausdruck
der
Eintragung
nachzureichen
($
49
Abs.
4
StBer&G.).
Fortsetzung
auf
dem.
......
ten
Blatt