HRB 15340 AG Koblenz · aktuell
Historischer Auszug
BRENK Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
|
Andernach
Tausender
|
Hunderter
Zehner
13579
Grund-
Vorstand
Stammkapital
oder
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Nr.
.
der
a)
Firma
Ein-
b)
(Sitz
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
1
2
1
a)
BRENK
Treuhand-
und
Steuerberatungsgesellschaft
mbH
b)
Oberzissen
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
sind
die
geschäftsmäßige
Hilfe-
leistung
in
Steuersachen,
sowie
die
damit
zu
vereinbarenden
Tätigkeiten
gemäß
$
33
i.V.m.
$
57
Abs.
3
StBerG.
Tätigkeiten,
die
mit
dem
Beruf
des
Steuerberaters
nicht
vereinbar
sind,
insbesondere
gewerbliche
Tätigkeiten
i.S.v.
$
57
Abs.
ANr.
1
StBer&
wie
z.B.
Handels-
und
Bankgeschäfte,
sind
ausge-
schlossen.
Die
Gesellschaft
darf
Zweig-
niederlassungen
errichten,
soweit
die
berufsrechtlichen
Voraussetzungen
dafür
erfüllt
sind.
Leiter
der
Zweignieder-
lassung
muß
ein
Steuerberater
sein,
der
seine
berufliche
Niederlassung
am
Ort
der
Zweig-
niederlassung
oder
in
deren
Nahbereich
hat.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
Sommer
Druck
und
Verlag,
Grünstadt
gen.
10.
1962
H
!
,
>
4
25.000,
--
Manfred
Brenk,
*
21.05.1951,
Oberzissen
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Rechtsverhältnisse
=|
HR
B53
40°
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom
23.19.2003.
Geschäftsführung:
a)
Als
Geschäftsführer
sind
Steuerberater
zu
bestellen
($
50
Abs.
1
Satz
1
StBer&).
b)
Neben
Steuerberatern
können
auch
Steuerbevoll-
mächtigte,
Rechtsanwälte,
niedergelassene
europäische
Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer
und
vereidigte
Buchprüfer
sowie,
nach
Genehmigung
durch
die
zu-
ständige
Steuerberaterkammer,
besonders
befähigte
Personen
mit
einer
anderen
Ausbildung
als
in
einer
der
in
$
36
StBerG
genannten
Fachrichtungen
als
Geschäftsführer
bestellt
werden
($
50
Abs.
2
und
3
StBerG).
Die
Zahl
der
Geschäftsführer,
die
nicht
Steuerberater
sind,
darf
die
Zahl
der
Steuerberater
unter
den
Geschäftsführern
nicht
übersteigen
($
50
Abs.
4
StBerG).
Kann
bei
der
Willensbildung
innerhalb
der
Geschäfts-
führung
keine
Einigkeit
erzielt
werden,
sind
die
Stimmen
der
Steuerberater
ausschlaggebend.
Vertretung:
a)
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäfts-
führer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
ihn
allein
vertreten.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesell-
schaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Abweichend
davon
kann
die
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
b)
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Geschäftsführer
allein
vertreten,
muss
dieser
Steuerberater
sein.
Wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
vertreten,
muss
mindestens
einer
der
Geschäftsführer
Steuerberater
sein.
Wird
die
Gesell-
schaft
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten,
muss
der
Geschäftsführer
Steuerberater
sein.
Die
Gesellschafterversammlung
darf
nur
Geschäfts-
führern,
die
Steuerberater
sind,
Einzelvertretungs-
befugnis
erteilen.
Sind
zwei
Geschäftsführer
bestellt,
von
denen
nur
einer
Steuerberater
ist,
muss
diesem
Einzelvertretungs-
befugnis
erteilt
werden.
Der
Geschäftsführer
Manfred
Brenk
hat
Einzelvertretungsbefugnis
und
ist
berechtigt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneinge-
schränkt
zu
vertreten.
Fortsetzung
Rückseite
b)
Ges.Beschl.:
Bl.
16
SoßBd
Ges.Vertr.:
Bl.
6-15
SoBd
EvVfg.:
Bl.
6
d.A.
E

Lädt...
Amtsgericht
Andernach
Rückseite
von
Blatt.
/
.
HR
B
53
A
0
Blatt
//
Nr.
Grund-
Vorstand
der
oder
Persönlich
haftende
.
b)
(Sitz
.
Gesellschafter
a)
Tag
derEintragung
Ein-
Stammkapital
Etting
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
,
und
Unterschrift
tragung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
6
u
2
Durch
Beschluss
der
Geseilschafterversammlung
vom
a)
05.01.2004
22.12.2003
ist
die
Satzung
in
$
7
Ziffer
2.
(Vertretung)
z>
um
den
Buchstaben
c)
ergänzt
worden.
‚TE
Justizangest.
b)
G.Besch.Bl.21
SB,
G.Vertr.
B1.23-33
SB
EVfg.B1.8
dA
Fortsetzung
auf
dem
..._.ten
Blatt