Lädt...
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Amtsgericht
Andernach
13579
24680
|
Grund-
Vorstand
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
b)
(Sitz
Gesellschafter
Prokura
Stammkapital
Geschäftsführer
aM
Abwickler
a)
TagderEintragung
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
2
3
4
5
6
7
1
a)
Milles
&
Strobel
180.009,--
Heinz
Strobel,
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
.09.
Steuerberatungsgesellschaft
mbH
|
EUR
*89.190.1949,
Gesellschaftsvertrag
vom
04
Juli
2093.
a)
05.09.2003
Mayen,
i
b)
Mayen
j
Verantwortliche
Führung:
7%
.
Wolfgang
Milles,
Die
Gesellschaft
muss
vom
Steuerberater
verantwortlich
Justizangest.
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
*12.09.1952,
geführt
werden
($
32
Abs.2
StBerG).
Die
verantwortliche
b)
G.Be.B1.10R
SB
die
Ausubung
der
für
Steuerbe-
Thur
Führung
umfasst
die
Geschäftsführung
und
die
Vertretung
G.Ver.B1.5
SB
ratungsgesellschaften
gesetz-
der
Gesellschaft.
Evfg.B1.13
dA
lich
und
berufsrechtlich
zu-
lässigen
Tätigkeiten
gem.
$
33
i.V.m.
$
57
Abs.3
StBer6,
und
zwar
insbesondere
die
Beratung
und
Vertretung
in
Steuersachen,
die
Hilfeleistung
bei
der
Er-
füllung
steuerlicher
Pflichten,
die
Beratung
und
Hilfeleistung
in
Bilanzierungs-
und
Buchfüh-
rungsangelegenheiten,
die
Durch-
führung
von
Abschluss-
und
sons-
tigen
betriebswirtschaftlichen
Prüfungen,
soweit
für
Steuerbe-
rater
zulässig,
die
Existenz-
grundungsberatung,
die
sonstige
Beratung
in
wirtschaftlichen
An-
gelegenheiten
im
weitesten
Sinne
mit
Ausnahme
der
Rechtsberatung,
die
gutachterliche
Tätigkeit,
die
Wahrung
fremder
Interessen
in
wirtschaftlichen
Angelegen-
heiten
und
die
treuhänderische
Tätigkeit.
Ausgenommen
sind
je-
doch
die
Treuhandgeschäfte
über
die
Anschaffung
und
Veräußerung
von
Wertpapieren
für
Andere
und
die
Verwaltung
und
Verwahrung
von
Wertpapieren
für
Andere,
so-
wie
Geschäfte
nach
dem
Gesetz
der
Kapitalanlagegesellschaften.
Weiter
ausgeschlossen
sind
sons-
tige
Tätigkeiten,
die
mit
dem
Beruf
des
Steuerberaters
nicht
vereinbar
sind,
insbesondere
Tätigkeiten
i.S.V.
$
57
Abs.4
Nr.1
StBer&,
wie
z.Bl.
Handels-
und
Bankgeschäfte.
Die
Gesellschaft
ist
im
Rahmen
des
berufsrechtlich
Zulässigen
zu
allen
Geschäften
und
Maßnah-
men
berechtigt,
die
zur
Errei-
chung
des
Gesellschaftszwecks
notwendig
oder
nützlich
erschei-
nen.
Die
Gesellschaft
ist
auch
berechtigt,
sich
an
anderen
Un-
ternehmen,
die
dem
vorgenannten
Zwecke
dienen,
zu
beteiligen
so-
weit
dies
im
Rahmen
der
gesetz-
Geschäftsführung:
Als
Geschäftsführer
sind
Steuerberater
zu
bestellen
($
50
Abs.1
Satz
1
StBer&).
Mindestens
ein
Geschäftsführer,
der
Steuerberater
ist,
muss
seine
berufliche
Niederlassung
am
Sitz
der
Gesellschaft
oder
in
dessen
Nahbereich
haben
($
50
Abs.1
Satz
2
StBer&).
Neben
Steuerberatern
können
auch
Steuerbevollmächtigte,
Rechtsanwälte,
niedergelassene
europäische
Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer
und
vereidigte
Buchprüfer
sowie,
nach
Genehmigung
durch
die
zuständige
Steuerberaterkammer,
be-
sonders
befähigte
Personen
mit
einer
anderen
Ausbildung
als
in
einer
der
in
$
36
StBer&
genannten
Fachrichtungen
als
Geschäftsführer
bestellt
werden
($
50
Abs.2
und
Abs.3
StBer&).
Die
Zahl
der
Geschäftsführer,
die
nicht
Steuer-
berater
sind,
darf
die
Zahl
der
Steuerberater
unter
den
Geschäftsführern
nicht
übersteigen
($
50
Abs.4
StBer6).
Kann
bei
der
Willensbildung
innerhalb
der
Geschäftsführung
keine
Einigkeit
erzielt
werden,
sind
die
Stimmen
der
Steuerberatergeschäftsführer
ausschlaggebend.
Vertretung:
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesell-
schaft
durch
ihn
allein
vertreten.
Sind
mehrere
Geschäfts-
führer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Ge-
schäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäfts-
führer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Abweichend
davon
kann
die
Gesellschafterversammlung
Ge-
schäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
auch
einzelne
oder
alle
Geschäftsführer
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
be-
freien.
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Geschäftsführer
allein
vertreten,
muss
dieser
Steuerberater
sein.
Wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
vertreten,
muss
mindestens
einer
der
Geschäftsführer
Steuerberater
sein.
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Ge-
schäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
ver-
treten,
muss
der
Geschäftsführer
Steuerberater
sein.
$
5
Abs.
2d
gilt
entsprechend.
Die
Geschäftsführer
Heinz
Strobel
und
Wolfgang
Milles
haben
jeweils
Alleinvertretungsbefugnis
und
sind
berech-
tigt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsge-
schäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HRB
Sommer
Druck
tınd
Verlag,
Grünstadt
—
gen.
10.
1962
—
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Amtsgericht
Andernach
Nr.
.
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Ein-
b)
(Sitz
Stammkapital
Aeselschafter
Prokura
I
a)
Tag
der
Eintragung
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
eschaftstuhrer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
7
1
Br
end
Io
Bar}
3
4
5
lichen
und
berufsrechtlichen
Be
stimmungen
zulässig
ist.
Die
Ge
sellschaft
ist
ferner
berech-
tigt,
Zweigniederlassungen
im
In-
und
Ausland
zu
errichten
und
zu
unterhalten,
soweit
die
Be-
rufsrechtlichen
Voraussetzungen
($$
72
Abs.1,
34
Abs.2
StBerG)
erfüllt
sind.
u.
SER
te)
DE
BE
ELF
37
SEE
Fortsetzung
auf
dem
.......ten
Blatt