| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung im Bereich der digitalen und nachhaltigen Transformation im Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft. Dies umfasst insbesondere die Konzeption und Umsetzung von Ausstellungen, Workshops, Vorträgen und anderen Formaten zu Wissensvermittlung und -austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Gesellschaft verfolgt dabei das Ziel, das Verständnis und die Akzeptanz für technologische Innovationen und nachhaltige Entwicklungen zu fördern und einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere indem die Gesellschaft sich dafür einsetzt, den Dialog und die Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren zu fördern. Das 42kaiserslautern dient dafür als Drehscheibe für Kooperationsprojekte mit der Zivilgesellschaft, Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen. Um das 42kaiserslautern finanziell zu unterstützen, kann die Gesellschaft Kooperationen mit Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen und anderen Partnern eingehen. Erlöse aus solchen Kooperationen dienen unmittelbar der Umsetzung des Satzungszwecks. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem Satzungszweck effektiv zu verwirklichen, um die Ziele zu erreichen. |