| Gegenstand | 1.) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Krankenhauses und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen. Hierzu gehören auch die Ausbildungseinrichtungen sowie die Maßnahmen wissenschaftlicher und sonstiger krankenhausbezogener und sonstiger medizinischer Aus-, Fort- und Weiterbildung (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten etc.). Der Betrieb des Krankenhauses umfasst stationäre belegärztliche sowie Hauptabteilungsleistungen, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Leistungen, ambulante Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen. 2.) Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens sind auch der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), als fachübergreifende ärztlich geleistete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie von sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind. 3.) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Hierzu zählen insbesondere die Bildung von ärztlichen Kooperationen (insb. Berufsausübungsgemeinschaften), Kooperationen mit Krankenhäusern, der Abschluss von Verträgen zur integrierten Versorgung oder sonstigen Selektivverträgen mit Kostenträgern des Gesundheitswesens und die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zu Gunsten einer medizinischen Leistung im öffentlichen sowie privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann hierzu auch Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, ihre Geschäfte führen oder diese vertreten. |