Handelsregister B des Amtsgerichts Kaiserslautern
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Nummer der Firma:
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HRB 32537
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
GNST Bausanierung UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Orbis
Geschäftsanschrift:
Oberwieser Weg 19, 67294 Orbis
c)
Gegenstand des Unternehmens ist
Sanierung von Wohn- und
Geschäftsgebäuden sowie die
Durchführung von Entkernungsarbeiten.
350,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wagner, Ernst Dieter, Neuwied, *XX.XX.1951
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2018
a)
13.09.2018
Noll
b)
Fall 1
2
b)
Kircheimbolanden
Geschäftsanschrift:
Neumayerstr. 16, 67292 Kirchheimbolanden
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr
die Sitzverlegung nach Kircheimbolanden beschlossen.
a)
12.08.2019
Kurz
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN
14/22) vom 11.09.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.09.2023
Freitag
b)
Fall 3
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN
14/22) vom 09.11.2023 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
08.12.2023
Blind
b)
Fall 4
Abruf vom 21.02.2024