Handelsregister B des Amtsgerichts Kaiserslautern
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 2809
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gottlieb Restaurant GmbH
b)
Kaiserslautern
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb von Fastfood-Gaststätten. Die
Gesellschaft darf alle Gschäfte eingehen,
die geeignet sind, den Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Gottlieb, Karlheinz, Kaufmann, Weilerbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.08.1993
a)
08.08.2005
Schuler
b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.10.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
2809 Kai getreten.
Freigegeben am
08.08.2005.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Pariser Str. 208, 67663 Kaiserslautern
a)
11.11.2009
Schuler
3
b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen.
a)
12.03.2015
Brell
4
b)
Die Löschung der Gesellschaft ist gemäss § 395 Abs. 1
FamFG von Amts wegen gelöscht.
a)
06.04.2016
Brell
b)
Fall 9
Abruf vom 28.03.2024