Handelsregister B des Amtsgerichts Kaiserslautern
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1582
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Pfeffer & Zahn Gesellschaft mit
beschränkter Haftung,
Fliesenverlegebetrieb
b)
Kaiserslautern
c)
Gegenstand des Unternehmens ist das
Liefern und Verlegen von Fliesen- , Platten-
und Mosaikmaterial jeglicher Art sowie die
Ausführung von Beton- und
Naturwerksteinarbeiten und alle damit
verbundenen Nebenarbeiten. Die
Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige
oder ähnliche Unternehmen zu gründen,
Zweigniederlassungen zu errichten,
bestehende Unternehmen zu erwerben, sich
an solchen zu beteiligen oder die
Vertretung zu übernehmen, überhaupt alles
zu tun, was der Förderung des
Gesellschaftszweckes dient.
25.900,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Zahn, Klaus Dieter, Fliesenlegermeister,
Kaiserslautern
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.05.1978 zuletzt geändert am
11.06.2002
a)
18.08.2005
Schuler
b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.06.1978
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
1582 Kai getreten.
Freigegeben am
17.08.2005.
2
b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Denisstr. 28, 67663 Kaiserslautern
a)
14.10.2009
Schuler
Abruf vom 27.03.2024