Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Kreuznach
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 4542
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Medimacs, Gesellschaft für medizinische
Management-, Archivierungs- und
Communikationssysteme mbH
b)
Stromberg
c)
Die Beratung, Planung und Ausführung von
Kommunikationseinrichtungen,
Datenübertragungssysteme und
Speichermedien im medizinischen Bereich.
42.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Herrmann, Arno, Stromberg, *XX.XX.1952
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2000 zuletzt geändert am
02.08.2002
a)
22.09.2005
Kunz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.03.2003
bei dem AG Bad
Kreuznach
bisher: AG Wiesbaden
HRB 11909
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.09.2005.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Weidenweg 2 - 6, 55442 Stromberg
a)
03.05.2010
Kaiser
3
65.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital,
Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals
um 23.000,00 EUR auf nunmehr 65.000,00 EUR beschlossen.
a)
17.12.2014
Schneider
b)
Fall 3
Abruf vom 02.02.2024