Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Zweck der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO. 2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: - Finanzielle und materielle Unterstützung von Tierheimen und Tierschutzorganisationen in EU-Ländern - Aufbau und Unterhaltung von eigenen Tierheimen bzw. tierheimähnlichen Einrichtungen in EU-Ländern - Gewährung von Hilfe und Unterstützung von Tieren im In- und Ausland durch Aufnahme in Pflegestellen - Einrichten von Pflegestellen für aufgenommene Tiere zur artgerechten Aufnahme, Versorgung, Betreuung und Vermittlung in ein endgültiges Zuhause, - Förderung des Wohlergehens der Tiere und zum Wohle der Tiere zu beraten und zu informieren - Betreiben von Inlands- und Auslandstierschutz durch Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung der aufgegriffenen Tiere sowie durch Kastration/Sterilisation sowie vorbeugenden Schutzimpfungen gegen Tierkrankheiten und -seuchen - Förderung und Betreuung von Tierpatenschaften - Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzvereinen und -organisationen des Tierschutzes sowie Privatpersonen, welche auf dem Gebiet des Tierschutzes aktiv tätig sind - Tiermedizinische Versorgung von Tieren - Vermittlung von herrenlosen Tieren und Abgabetieren an tierschutz- und verantwortungsbewusste Menschen - Aufklärung und Entgegenwirken von Tiermissbrauch, insbesondere durch Vor- und Nachkontrollen von vermittelten Tieren - Medienarbeit zur Verbreitung und Bekanntmachung des Tierschutzgedankens (Publikationen, soziale Medien, Pressearbeit usw.)