Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck ist die Förderung des Sports § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, die Förderung der Jugendhilfe § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO und die Förderung der Erziehung und der Volksbildung § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Veranstaltungen von Jugendlichen und Erwachsenen innerhalb gemeinnütziger Einrichtungen sowie durch Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen bei der Herstellung und Bereitstellung von Infrastruktur für sportliche Zwecke und projektbezogene Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen, die sich der Förderung von Kindern und Jugendlichen und benachteiligten Familien im Bereich des Sports, der Erziehung und Bildung widmen.