Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Kreuznach
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Nummer der Firma:
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HRB 1748
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Roberto Design International GmbH
b)
Bad Sobernheim
c)
Der Import und Export von Artikeln der
Lederwarenbranche unter dem
Warenzeichen "Roberto Design" und deren
Vertrieb.
205.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Weber, Horst, Lahnstein
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.11.1979 zuletzt geändert am
07.06.2005
a)
25.10.2005
Kunz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.12.1979
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
25.10.2005.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Breitler Straße 40, 55566 Bad Sobernheim
a)
22.03.2010
Kaiser
3
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Weber, Rita, geb. Wörsdörfer, Waldböckelheim,
*XX.XX.1953
a)
16.07.2010
Schneider
b)
Fall 3
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach (3 IN 5/24)
vom 01.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
09.02.2024
Burger
b)
Fall 4
Abruf vom 26.03.2024